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Haushaltshilfe

Anerkennung nach §45a/b

Sind Sie pflegebedürftig oder pflegen jemanden in ihrem Umfeld, so können sie über die Pflegekasse eine Haushaltshilfe zur Entlastung in Anspruch nehmen. Je Kalenderjahr haben Sie Anspruch auf 1500,00€ Entlastungsbeiträge sowie auch den Anspruch die nicht genutzten Beträge der Verhinderungspflege nach §39 in Entlastungsbeiträge umwandeln zu lassen . Wir sind dazu berechtigt nach Paragraph 45a über die Pflegekasse abzurechnen. Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei anfallenden Aufgaben wie bügeln, einkaufen, Reinigungsarbeiten, Gardinen aufhängen.

Es ist wichtig, dass die Haushaltshilfe flexibel und zuverlässig ist, um den Bedürfnissen der Familie gerecht zu werden. Eine gute Kommunikation zwischen der Familie und der Haushaltshilfe ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Aufgaben erledigt werden und keine Missverständnisse entstehen. Es ist auch wichtig, dass die Haushaltshilfe über angemessene Kenntnisse in Bezug auf die Haushaltsführung verfügt und in der Lage ist, ihre Aufgaben auf effiziente und effektive Weise zu erledigen. Eine gute Haushaltshilfe kann dazu beitragen, den Alltag der Familie zu erleichtern und den Stress im Haushalt zu reduzieren.

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